Schallimmissions- und Lärmüberwachung

Wir beraten Sie bei Verkehrs- oder Nachbarschaftslärm, bewerten Lärm hinsichtlich der Gehörgefährdung, am Arbeitsplatz in Bezug auf unterschiedliche Tätigkeiten und beraten im audiologischen Bereich zu Arbeitsschutz und Vorsorgemaßnahmen (VDI 2058 Teile 2 und 3, EU Richtlinie 2003/10/EC).

Wir messen mit kalibrierten Messgeräten der Klasse 1, mit welchen immissionschutzrechtliche Voruntersuchungen und Gutachten entsprechend der IEC 60268-1 erstellt werden können. Zusätzlich verfügen unsere Messgeräte über sog. Eventtrigger, womit auch das Erkennen von Schallpegelspitzen in Langzeitmessungen möglich ist (z. B. bei der Überwachung von Fluglärm im Zeitraum eines Tages).

Bestandteile unserer Beratung zu Schallimmission und Lärm sind ferner:

  • fallbezogene, zusammenfassende Erläuterung des rechtlichen und normativen Rahmens,

  • Berechnungen und Messungen,

  • das Erstellen von Gutachten.